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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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 Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grm² Locationmanagment GmbH & Co. KG zur Verfügung:

Rücktritt vom Vertrag / Stornoregelungen:

a) Wird der Rücktritt weniger als 24 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erklärt, ist der Mieter verpflichtet, 50 % v. H. des gemäß § 3 Abs. 1 vereinbarten Entgelts (inklusiver des Entgelts für die zu diesem Zeitpunkt gebuchten Zusatz-Leistungen) zu bezahlen;

b) Wird der Rücktritt weniger als 20 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erklärt, ist der Mieter verpflichtet, 60 % v. H. des gemäß § 3 Abs. 1 vereinbarten Entgelts (inklusiver des Entgelts für die zu diesem Zeitpunkt gebuchten Zusatz-Leistungen) zu bezahlen.

c) Wird der Rücktritt weniger als 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erklärt, ist der Mieter verpflichtet, 70 % v. H. des gemäß § 3 Abs. 1 vereinbarten Entgelts (inklusiver des Entgelts für die zu diesem Zeitpunkt gebuchten Zusatz-Leistungen) zu bezahlen.

d) Wird der Rücktritt weniger als 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erklärt, ist der Mieter verpflichtet, 80 % v. H. des gemäß § 3 Abs. 1 vereinbarten Entgelts (inklusiver des Entgelts für die zu diesem Zeitpunkt gebuchten Zusatz-Leistungen) zu bezahlen.

e) Wird der Rücktritt weniger als 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erklärt, ist der Mieter verpflichtet, 100 % v. H. des gemäß § 3 Abs. 1 vereinbarten Entgelts (inklusiver des Entgelts für die zu diesem Zeitpunkt gebuchten Zusatz-Leistungen) zu bezahlen.

f) Die Reservierungsgebühr gemäß § 3 Abs. 2 lit. a) verbleibt unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt beim Vermieter.

g) Besondere Bestimmungen für „fixe Auftragsbestätigungen“:

Die Stornoregelung gem. Ziff a bis e) findet ohne Fristenregelung Anwendung, wenn wir den Auftraggeber vor der Stornierung schriftlich davon unterrichteten, dass uns für den gewünschten Veranstaltungszeitpunkt weitere Buchungsanfragen vorliegen, die wir wegen der Veranstaltung des Auftraggebers ablehnen müssen. Storniert der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen die Veranstaltung (unter Beachtung der schon in Kraft getretenen Stornobedingungen), führt dieses Vorgehen zu einer „fixen Auftragsbestätigung“, die ohne vollen Schadenersatz nicht mehr gelöst werden kann.

Die fixe Auftragsbestätigung kann schriftlich, mittels Telefax oder mittels E-Mail erklärt werden.

Frühester Erklärungszeitpunkt ist der Abschluss des Veranstaltungsvertrags

e) Bei einem Rücktritt des Mieters vom Vertrag, muss sich GRM² Locationmanagement GmbH & Co. KG die Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Vermietung des Mietobjekts erlangt werden.